Haben Sie während Ihrer Reise Probleme? Die Europäische Union (EU) hat Ihre Rechte gestärkt.

Hier die wichtigsten:

Verweigertes Boarding und Annullierung.

Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn der Flug annulliert wird, muss die Fluggesellschaft, die den Flug anbietet, Ihnen finanzielle Entschädigung bieten und Unterstützung zahlen. Sofern sie die Registrierungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen haben, gelten diese Rechte für jeden Flug, sogar für einen Charterflug:-einen EU-Flughafen zu verlassen oder einen Flughafen außerhalb der EU zu verlassen und für einen EU-Flughafen zu binden, Wenn der Flug von einem EU-Unternehmen zur Verfügung gestellt wird.

Nichtbeförderung.

Wenn für die Anzahl der verfügbaren Plätze zu viel Passagier zur Verfügung steht, muss das Unternehmen zunächst freiwillige Personen auffordern, ihren Sitzplatz im Gegenzug für die gewährte Entschädigung aufzugeben. Diese bestehen entweder in der Rückerstattung des Flugtickets (gegebenenfalls mit einem kostenlosen Flug zum Abflugort) oder in der Überführung des Passagiers an sein Endziel durch einen Ersatzflug.

Wenn Sie kein Freiwilliger sind, muss das Unternehmen Ihnen eine Entschädigung in Höhe von:-250 € für Flüge bis 1500 km zahlen; -400 € für Flüge von mehr als 1500 km innerhalb der EU und für den anderen Flug zwischen 1500 und 3000km; -600 € für Flüge über 3500 km außerhalb der EU.

Die Entschädigung kann um die Hälfte reduziert werden, wenn Sie nicht verzögert werden. Mehr als 2,3 bzw. 4 Stunden.

Das Unternehmen muss Ihnen auch die Wahl

Stornierung.

Wenn der Flug annulliert wird, muss die Fluggesellschaft Ihnen die Wahl zwischen der Rückerstattung des Flugtickets (ggf. mit einem kostenlosen Flug zu Ihrem Abflugort) oder einer Route zu Ihrem endgültigen Ziel durch einen Ersatzflug geben. -Verpflegung und Erfrischungen, eventuell Unterkunft im Hotel (mit Transfermanagement) und Kommunikationsmittel.

Das Unternehmen muss Ihnen auch eine Entschädigung zahlen, die der im Falle einer Nichtbeförderung zusteht, es sei denn, es hat Sie im Voraus ausreichend gewarnt. Sie müssen über alternative Transporte informiert werden.

Die Rückerstattung muss innerhalb von 7 Tagen, in bar, per Banküberweisung oder per Scheck oder mit Ihrer unterzeichneten Vereinbarung in Form von Reisegutscheinen erfolgen. Wenn Ihnen diese Rechte nicht gewährt werden, müssen Sie sofort eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen, die den Flug anbietet.

Bedeutende Delays-Soforthilfe.

Wenn Sie die Aufzeichnung rechtzeitig, auch auf einem Charterflug, für einen Flug gemacht haben:-von einem EU-Flughafen oder von einem Flughafen außerhalb der EU zu einem EU-Flughafen, wenn der Flug von einem EU-Unternehmen bereitgestellt wird.

Und wenn die Fluggesellschaft, die den Flug anbietet, mit einer Verspätung rechnet:-2 Stunden oder mehr, für Flüge bis zu 1500km-3 Stunden oder mehr für Flüge von mehr als 1500km innerhalb der EU und für andere Flüge zwischen 1500 und 3500km-4 Stunden oder mehr. Ihre Flüge über 3500 km außerhalb der EU, dann muss die Fluggesellschaft Ihnen Mahlzeiten und Erfrischungen, eventuell Unterkunft im Hotel (mit Transfermanagement) und Kommunikationsmittel anbieten.

Wenn die Verspätung 5 Stunden überschreitet, muss das Unternehmen Ihnen auch vorschlagen, Ihnen das Ticket zu erstatten (im Falle eines kostenlosen Fluges zu Ihrem Ausgangspunkt).

Wenn Ihnen diese Rechte nicht gewährt werden, müssen Sie sofort eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen, die den Flug anbietet.

Nachträgliche Beschwerden, wenn eine EU-Fluggesellschaft für eine Verspätung eines Fluges verantwortlich ist, können Sie in jedem Teil der Welt bis zu 4150 SZR (* *) für erlittene Schäden verlangen. Lehnt das Unternehmen Ihre Klage ab, können Sie das Gericht betreten.

Die Beschwerde kann sich auf das Unternehmen beziehen, mit dem Sie sich verpflichtet haben, oder das Unternehmen, das den Flug anbietet, wenn nicht sogar das gleiche.

Gepäck können Sie bis zu 1000 SZR (* *) für Schäden verlangen, die durch die Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Verspätung des Empfangs Ihres Gepäcks auf einem Flug verursacht werden, der von einer EU-Firma überall auf der Welt durchgeführt wird. Lehnt das Unternehmen Ihre Klage ab, können Sie das Gericht betreten.

Schäden am aufgegebenen Gepäck müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden. Diese Frist wird für verspätete Gepäckstücke auf 21 Tage erhöht. Die Beschwerde kann sich auf das Unternehmen beziehen, mit dem Sie sich verpflichtet haben, oder das Unternehmen, das den Flug anbietet, wenn nicht sogar das gleiche.

Verletzung oder Tod infolge eines Unfalls.

Sie können eine Beschwerde im Falle einer Verletzung oder eines Todes infolge eines Unfalls während eines Fluges einreichen, der in einem Flugzeug durchgeführt wird, das von einem EU-Unternehmen in jedem Teil der Welt betrieben wird. Sie haben das Recht auf einen Vorschuss, um Ihre unmittelbaren Kosten zu decken. Lehnt das Unternehmen Ihre Klage ab, können Sie das Gericht betreten. Die Beschwerde kann sich auf das Unternehmen beziehen, mit dem Sie sich verpflichtet haben, oder das Unternehmen, das den Flug anbietet, wenn nicht sogar das gleiche.

Pauschalreisen.

Zusätzlich zu dem oben beschriebenen Recht können Sie Schadenersatz von Ihrem Reiseveranstalter verlangen, wenn er nicht die Dienstleistungen anbietet, die Sie in der EU abonniert haben, unabhängig von Ihrem Reiseziel. Diese Gebühren gelten auch dann, wenn ein in Ihrem Plan enthaltender Flug nicht versichert ist. Wenn der Reiseveranstalter zudem keinen wesentlichen Teil der geplanten Vorteile bietet, ist es dann erforderlich, Ihnen zu helfen und Alternativen, einschließlich Verdrängung, ohne zusätzliche Kosten anzubieten.

(* *) 1DTS = 1,39 € 18.01.19. Kontaktieren Sie Europe Direct, um den aktuellen Wechselkurs zu erfahren.

Herausgegeben von der Europäischen Kommission, GD Energie und Verkehr, B-1049 Brüssel